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E-Bike Leasing
FISCHER Service: Jetzt profitieren

Arbeitnehmer können beim Fahrrad- und E-Bike-Leasing kostengünstig über ihren Arbeitgeber ein Dienstfahrrad beziehen, das auch privat genutzt werden darf. Ähnlich wie beim Auto-Leasing ergibt sich für den Arbeitnehmer ein großer steuerlicher Vorteil aus der allgemeinen Dienstwagen-Regelung. Vertraglich gilt der Arbeitgeber beim Bikeleasing immer als Leasingnehmer und überlässt seinem Mitarbeiter das Rad zur Nutzung. Das Dienstrad wird vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung bezahlt. Dabei wird ein Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umgewandelt. Wir von FISCHER kooperieren mit bekannten Leasing-Anbietern und können Ihnen vielfältige Angebote zur Verfügung stellen. Unser Kundenservice steht dabei als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass wir immer schnellstmöglich auf Ihre Fragen oder Probleme reagieren können.

Arbeitnehmer können beim Fahrrad- und E-Bike-Leasing kostengünstig über ihren Arbeitgeber ein Dienstfahrrad beziehen, das auch privat genutzt werden darf. Ähnlich wie beim Auto-Leasing ergibt sich... mehr erfahren »
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